Elektro-, SHK- und Dachdecker-Handwerk: Neue Asbest-Regeln fordern Betriebe heraus
Das Jahr 2026 bringt Gesetzesänderungen für das Elektro-, SHK- und Dachdeckerhandwerk: Die neue Gefahrstoffverordnung verschärft den Umgang mit Asbest – das müssen Betriebe jetzt wissen.
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Neues Jahr, neue Regeln: Mit Beginn des Jahres 2026 greifen auch für das Elektro-, SHK- und Dachdeckerhandwerk überarbeitete Verordnungen. Sie betreffen Bereiche wie Mindestlohn von Mitarbeitenden, das Beschäftigen von Leiharbeitern, die Errichtung von Solaranlagen bei Neubauten sowie das Trennen von Abfall. Für besonders viel Gesprächsstoff sorgt eine Neuerung in der Gefahrstoffverordnung, die den Umgang mit Asbest strenger regelt.
Die Novelle der Paragrafen GefStoffV §§ 11a, 15c, 17 ff. verlangt von Eigentümern und Unternehmen vor Beginn der Arbeit an Bestandsgebäuden mit Asbestverdacht eine deutlich intensivere Vorprüfung als bisher. Kern der Novelle ist die sogenannte „Allgemeine Asbest-Vermutung“: Sollte die Gebäudehistorie nicht lückenlos dokumentiert sein, müssen Betriebe und Bauherren fortan von einer Asbestbelastung ausgehen (bei Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden).

Fachgerechte Asbestsanierung: Zwei Arbeiter demontieren asbesthaltige Dachplatten unter strengen Sicherheitsmaßnahmen.
Das betrifft nicht nur Abrissvorhaben, sondern auch Sanierungsarbeiten. Soll etwa ein Dach neu modernisiert werden, braucht es künftig eine gründlichere Risikobewertung. Gleiches gilt für Arbeiten an der Elektronik oder im SHK-Bereich. Wichtig: Die gefürchtete Erkundungspflicht wurde im Vergleich zu vorherigen Verordnungs-Entwürfen deutlich abgemildert. Sie liegt nicht allein bei den Unternehmen. Für Bauherren bzw. Eigentümer gilt eine Mitwirkungspflicht.
Umfangreichere Dokumentation bei Asbestrisiko
Asbest wurde hierzulande vor allem in Dach- und Fassadenplatten eingesetzt. Aber auch in Klebern, in Dämmmaterial, selbst im Heizungs- und Elektrobereich finden sich Fasern. 1993 wurde der Einsatz in Deutschland aus Gesundheitsgründen untersagt. Seit 2005 gilt das Verbot europaweit. Das Bundesarbeitsministerium schätzt, dass in rund einem Viertel der Gebäude, die vor 1993 errichtet wurden, Asbest verbaut wurde.
Je nach Risikostufe sieht die Anpassung der Gefahrstoffverordnung nun eine umfangreichere Dokumentation, erweiterte Schutzmaßnahmen und höhere Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung vor. Auch der Schulungs- und Qualifikationsumfang kann je nach Gefahreneinschätzung steigen. Zudem wird für Arbeiten im Bereich des niedrigen oder mittleren Risikos eine Genehmigungspflicht eingeführt.
Neue Asbest-Regeln auch Thema bei der gedatec
Die Novelle ist Teil der Umsetzung der EU-Asbestrichtlinie. Im Zuge dessen überarbeitet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) mehrere Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Die Neufassung der TRGS 519 „Asbest“ wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet.
Damit dürfte das Thema auch bei der gedatec für Gesprächsstoff sorgen. Auf der Fachmesse für Gebäudetechnik, die vom 13.-15. Oktober 2026 in Berlin stattfindet, tauschen sich Fachbesucher und -besucherinnen zu aktuellen Themen aus. Neben Produktneuheiten bietet die Messe Vorträge rund um aktuelle Themen aus den Bereichen SHK, Elektro und Dachdeckerhandwerk. Der persönliche Austausch macht die Messe zu einem wertvollen Branchentreffen – auch hinsichtlich des Umgangs mit der neuen Asbestverordnung.